WalterKaercher
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Geändert am 15. Juni 2020 um 03:22
Gesperrt profil -
16. Juni 2020 um 01:48
Wenn ein Unternehmer seinen Lieferwagen an der Tankstelle betankt, ist das ein Verbrauchsgüterkauf? Oder ist die Privatheit des Käufers Bedingung?
(Grund der Frage: im Lehrbuch "Einzelhandel" /Cornelsen steht: Käufer ist Privatperson)
das Lehrbuch hat Recht: Beim Verbrauchsgüterkauf verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, der eine Privatperson ist. Hier erfahren Sie mehr darüber, wie ein Verbraucher definiert ist.
Liebe Frau Grasreiner,
danke für die schnelle Antwort! Aber was ist das Lieferwagen-Tanken des Schreinermeisters dann für ein Handelsakt? verglichen mit:
Der Schreinermeister kauft Holz / kauft einen Tisch zum Weiterverkauf / kauft eine Bohrmaschine ?
das Tanken ist ja wohl keine "zweiseitige Handelsbeziehung", oder?
Grund meiner Fragen: ich bin ehrenamtlicher Unterstützer eines Migranten aus Sierra Leone, der Einzelhandelskaufmann werden will. Eine sprachliche Herausforderung! Und das Lehrmaterial schwankt zwischen peniblen Definitionen und umgangssprachlichem Geflachse hin und her. Für mich (Dipl.math.) nicht zu fassen!
Danke für Ihre Hilfe!
(Technischer Hinweis zu der Internetseite: ein Leerzeichen im Benutzername wird als "Sonderzeichen" verworfen, ebenso wie ein "ä". Das letztere habe ich im zweiten Anlauf kapiert, das erstere im fünften Anlauf . . . )
warum sollte das kein zweiseitiger Handelskauf sein? Das ist ein Kauf zwischen zwei Kaufleuten. Auch ein Handwerksbetrieb gilt als Kaufmann nach dem Steuerrecht.
Geändert am 16. Juni 2020 um 01:48
danke für die schnelle Antwort! Aber was ist das Lieferwagen-Tanken des Schreinermeisters dann für ein Handelsakt? verglichen mit:
Der Schreinermeister kauft Holz / kauft einen Tisch zum Weiterverkauf / kauft eine Bohrmaschine ?
das Tanken ist ja wohl keine "zweiseitige Handelsbeziehung", oder?
Grund meiner Fragen: ich bin ehrenamtlicher Unterstützer eines Migranten aus Sierra Leone, der Einzelhandelskaufmann werden will. Eine sprachliche Herausforderung! Und das Lehrmaterial schwankt zwischen peniblen Definitionen und umgangssprachlichem Geflachse hin und her. Für mich (Dipl.math.) nicht zu fassen!
Danke für Ihre Hilfe!
(Technischer Hinweis zu der Internetseite: ein Leerzeichen im Benutzername wird als "Sonderzeichen" verworfen, ebenso wie ein "ä". Das letztere habe ich im zweiten Anlauf kapiert, das erstere im fünften Anlauf . . . )