Schönen guten Tag,
ich war zwei Jahre lang im Premium-Status. Am 29. Juni bekam ich eine Rechnung über 1.222,85 EUR für eine Abo-Verlängerung von zwei Jahren. Noch am selben Tag, habe ich eine Kündigung zu Xing geschickt.
Am 16. Juli bekam ich eine erste Zahlungserinnerung und nun am 26. Juli eine zweite Zahlungserinnerung, um eine Überweisung des fälligen Betrags zu tätigen. Meine Kreditkarte hat sich in den letzten zwei Jahren geändert und die Abbuchung wurde nicht erlaubt. In diesem Brief wird mitgeteilt, dass ohne Zahlung ein Inkassoverfahren gegen mich eingeleitet wird.
Heute habe ich versucht, mich in Xing einzuloggen, und ich stellte fest, dass ich auf das Basic Niveau zurückgestuft wurde. Weiterhin muss gesagt sein, dass ich in Frankreich ansässig bin.
Eine Kündigung von zwei Jahren – inwieweit ist das möglich und gesetzlich? Und welche nächsten Schritte könnte ich einleiten, um aus dieser Falle rauszukommen? Welches Gesetz könnte mir helfen? Gibt es rechtliche Hilfen? Können Sie mir helfen?
Mit bestem Dank im Voraus.
MM
das ist ärgerlich. Leider nutzen viele Unternehmen Abo-Verträge und die Unkenntnis der Kunden zu Ihren Gunsten aus.
Wenn Sie einen Vertrag abschließen, stimmen Sie die Bedingungen zu und müssen diese einhalten. Auf der anderen Seite muss das Unternehmen diese Bedingungen sichtbar machen (AGB und Vertrag) und Änderungen mitteilen.
Haben Sie denn auch schon so einen hohen Betrag bei Abschluss des Abos bezahlt, also für die ersten zwei Jahre? Da wäre eventuell ein Ansatzpunkt, um in den AGB nach einem Sonderkündigungsrecht Ausschau zu halten, falls Xing die Bedingungen einseitig geändert hat, also etwa den Mitgliedsbeitrag ohne Ihre Zustimmung außerhalb des vertraglich geregelten Rahmens erhöht hat.
Ihrerseits müssen Sie sich natürlich darum kümmern, dass Sie die vereinbarte Kündigungsfristen einhalten. Das haben Sie offenbar nicht getan. Beim Kündigungsprozess gab und gibt es bei Xing aber bekanntermaßen Probleme, schauen Sie mal dazu mal hier. Trifft das bei Ihnen zu?
Unsere Empfehlungen beschränken sich auf den deutschsprachigen Raum und da wäre eine Verbraucherzentrale eine gute Anlaufstelle, um mit Xing in Kontakt zu treten, zu vermitteln und eventuell eine Kulanzlösung zu erwirken. Sicher gibt es ähnliche offizielle Stellen auch in Frankreich.