Eigentümergemeinschaft

Gerhard0408 - Geändert am 16. Oktober 2020 um 03:31
 Gesperrt profil - 20. Oktober 2020 um 01:41
Bis Bescheid 2016 wurde ich von den Wasserwerken als Alleineigentümer angeschrieben. Ab dem Bescheid 2017 geht nun der Bescheid an die ETG. An den Rechtsverhältnisses hat sich nichts geändert. Ich habe die Immobilie 1999 als Alleineigentümer erworben.
Die Wasserwerke haben mich nun informiert, dass die ETG sie informiert hat, dass sie ab 01.01.2021 auf Gesamtbescheid umstellt mit der Rechtsfolge, dass ich danach für die übrigen Beteiligten hafte, obwohl ich mit diesen in keinster Weise etwas zu tun habe.

2 Antworten

Gesperrt profil
20. Oktober 2020 um 01:41
Hallo,

ok, Sie sind also nicht wirklich Alleineigentümer. Jetzt in 2020 wurde eine WEG-Reform beschlossen, die ab 1.12.2020 in Kraft tritt. Danach ist künftig die Gemeinschaft Träger der Verwaltung.

Gruß vom CCM-Team
Gesperrt profil
16. Oktober 2020 um 03:33
Hallo,

es fehlt hier die Information, woher auf einmal die Eigentümergemeinschaft kommt, wenn Sie doch Alleineigentümer sind.

Gruß vom CCM-Team
Hallo Silke,
lt. not. Vertrag aus 1992 habe ich das Objekt erworben mit einem Miteigentumsanteil von 776/1000 an dem Grundstück. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Wie bereits beschrieben, habe ich bis 2016 von den Wasserwerken direkt die Abrechnung erhalten. Ab 2017 wurde dies so fortgeführt, allerdings mit der Anschrift ETG ... Straße + mein Name. Nun kam die Ankündigung, dass ab 2021 ein Gesamtbescheid ergehen wird, mit der unerwünschten Folge, dass alle für alles haften. In der Erläuterung steht: Die Verbandsgemeindewerke haben in ihren Satzungen die rechtlichen Grundlagen einer nach WEG und BGB berücksichtigt. Danach üben die Wohnungseigentümer ihre Verwaltung gemeinschaftlich aus und haften gesamtschuldnerisch. Gab es da beim WEG in 2016 eine Änderung?
VG Gerhard