Fremde Hypotheken im Grundbuch einer zu erwerbenden Immobilie

Peter - Geändert am 20. November 2020 um 01:25
 Gesperrt profil - 24. November 2020 um 02:06
Guten Tag,

ich möchte eine Immobilie kaufen. Der Notar weigert sich jedoch, da noch zwei fremde Sicherungshypotheken im Grundbuch stehen von einer Person, deren Aufenthaltsort niemand kennt. Die Person, auf die die Hypotheken laufen, war jedoch nie Eigentümer der Immobilie.

Wie kann ich hier weiter vorgehen?

Würde mich über Hilfe sehr sehr freuen :)

1 Antwort

Hallo,

hat der Notar Sie nicht darüber informiert, was das für Folgen für Sie haben kann?

Was sagt der bisherige Eigentümer dazu? Kennt der den Gläubiger nicht und kann er gar keine Anhaltspunkte für dessen Aufenthaltsort liefern?

Und von wann sind diese Hypotheken?

Eventuell ist ein Aufgebotsverfahren möglich, mit dem die Schuld für ungültig erklärt wird:

Gemäß § 1170 BGB kann ein unbekannter Gläubiger im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn seit der letzten sich auf die Hypothek beziehenden Eintragung in das Grundbuch zehn Jahre verstrichen sind und das Recht des Gläubigers nicht innerhalb dieser Frist von dem Eigentümer in einer nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB zum Neubeginn der Verjährung geeigneten Weise anerkannt worden ist.

Das Verfahren muss der aktuelle Eigentümer oder der Notar beim zuständigen Amtsgericht beantragen und es dauert mindestens sechs Monate. Die Zahlung der Kaufsumme wird in diesem Fall über ein Treuhandkonto des Notars abgewickelt, wo das Geld verbleibt, bis das Aufgebotsverfahren beendet ist. Sie müssten also einen anderen Notar suchen, der dazu bereit ist, falls dieses Verfahren in Ihrem Fall überhaupt in Frage kommt.

Gruß vom CCM-Team
Hallo,

also der Notar hat mich nicht informiert, da ich noch keinen Termin mit ihm hatte. Ich weiß nur vom Makler, dass der Notar wegen der Eintragungen die Immobilie somit nicht überschreiben möchte.

Der aktuelle Eigentümer weiß leider gar nichts, da dieser nur ein Erbe war und keinen Kontakt zum ursprünglichen Eigentümer hatte.

Ich habe jedoch herausgefunden, dass die Person auf die die Sicherungshypotheken (von 2008) liefen, bereits verstorben ist.

Da der Makler sich leider nicht gerade viel mit der Immobilie beschäftigt, nun die Frage, wie man den Verkauf nun schnell einleiten kann. Da die Immobilie Reparaturarbeiten nötig hat, um den weiteren Verfall zu stoppen.

Und vielen Dank für die bisherige Antwort :)

Beste Grüße
Gesperrt profil > Peter
24. November 2020 um 02:06
Auf genau dieselbe Art: einen Notar finden, der das Aufgebotsverfahren einleitet. Allerdings hat der Verstorbene sicher auch einen Erben, auf den die Ansprüche übergegangen sind.