Mumm67
Beiträge1Mitglied seitSonntag November 29, 2020StatusMitgliedZuletzt online:November 29, 2020
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Geändert am 1. Dezember 2020 um 01:59
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1. Dezember 2020 um 02:23
Hallo zusammen,
mein Sohn hat mit seiner Lebensgefährtin einen gemeinsamen Mietvertrag, beide haben unterschrieben. Die Mietüberweisung ging vom Konto meines Sohnes weg, ihren Anteil hat sie ihm gegeben. Nun ist sie ohne Ankündigung ausgezogen. Die Wohnung ist alleine zu teuer und zu groß, es muss aber natürlich noch drei Monate Miete gezahlt werden. Besteht eine rechtliche Möglichkeit, dass sie ihren Anteil noch weiterhin zahlen muss?
Herzlichen Dank
der Mietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt oder abgeändert werden. Gegenüber dem Vermieter haben jeweils beide Mieter die Pflicht zur Zahlung der Gesamtschuld (Solidarschuld). Also wenn einer der beiden Mieter nicht zahlt, kann der Vermieter die Miete von einem oder beiden einfordern. Sie sollten dem Vermieter die Situation erklären und ihn bitten, 50 Prozent der Miete von der anderen Mieterin zu fordern. Wenn er sich nicht darauf einlässt, müsste Ihr Sohn die Wohnung leider erst mal alleine weiter zahlen und das Geld sowie ggf. auch die Zustimmung zur Kündigung von der anderen Mieterin einklagen. Die Pflicht zur Zahlung von 50 Prozent der Miete besteht für die andere Mieterin auf jeden Fall weiter, solange der Vertrag nicht ordentlich gekündigt ist. Das sollte ihr klargemacht werden, dass sie das früher oder später sowieso zahlen muss und die Angelegenheit daher besser sofort regelt.