nein, Schwerbehinderte können in der Regel dieselben Arbeiten ausführen wie Nicht-Behinderte - und bestehen auch darauf im Sinne der Gleichstellung. In diesem Fall, wenn die Arbeit zum Beispiel wesentlich anstrengender für Sie sein sollte als Ihre bisherige Arbeit und damit körperlich nicht mehr ausführbar, sollten Sie Ihre Schwerbehindertenvertretung ansprechen oder das Integrationsamt, um zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu vermitteln.