ich bin seit 4,5 Jahren Fertigungsleiter in einem Unternehmen der Metallindustrie.
Aufgrund einer Umstrukturierung fällt diese Hierarchieebene in dem Unternehmen komplett weg und man bietet mir eine weitere Beschäftigung als Prozessoptimierer befristet bis 04/2022 an, was wie folgt aussehen soll: Ich soll eine Vertragsänderung meines aktuellen AT-Vertrages unterschreiben, der aber nicht befristet ist.
Des Weiteren soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, der das drohende Ende 04/2022 beinhaltet, inklusive dem Hinweis, dass ich dadurch eventuell mit einer Sperre durch die Agentur für Arbeit rechnen muss.
Wie ist diese Vorgehensweise des Arbeitgebers zu bewerten und wie sieht die rechtliche Lage diesbezüglich aus?
wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, erhalten Sie nicht nur eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, sondern Sie verzichten auch auf den gesetzlichen Kündigungsschutz. Außerdem sollten Sie unbedingt vorher klären, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Abfindung zusteht.
Der Arbeitgeber will hier klar einen einseitigen Vorteil für sich herausschlagen. Sie sollten verhandeln über Abfindung, Zeugnis und weitere Punkte, falls vorhanden, damit der Vertrag für beide Seiten in Ordnung ist. So soll es nämlich bei einem Aufhebungsvertrag sein, und falls Sie nicht mit den Bedingungen einverstanden sind, müssen Sie auch nicht unterschreiben. Haben Sie einen Betriebsrat? Ansonsten lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.