Wohnungsräumung bei Todesfall

Beoman - Geändert am 6. Januar 2021 um 01:27
 Gesperrt profil - 6. Januar 2021 um 01:32
Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Wohnungsräumung bei Erbausschlagung und bereits erfolgter Kündigung.

Der aktuelle Mieter hat gekündigt zum 31.01.2021. Die Nachmieter ziehen zum 1. Februar ein.

Nun ist der aktuelle Mieter verstorben und die Erben werden voraussichtlich das Erbe ausschlagen. Dabei haben sie eine Frist von sechs Wochen und bis dahin ziehen bereits die neuen Mieter ein.

Wer macht nun die Entrümpelung?
Dürfen wir entrümpeln, um die Wohnung freizubekommen?
Einlagern kostet ordentlich und wir bleiben vermutlich ohnehin auf zwei Monatsmieten sitzen.

Ich danke für Ihre Antwort.

Viele Grüße
Vanessa

1 Antwort

Gesperrt profil
6. Januar 2021 um 01:32
Hallo,

schauen Sie mal in diesen Artikel über Erbausschlagung nach dem Tod des Mieters.

Gruß vom CCM-Team