Teilvermietung der selbstgenutzten Immobilie

G2021 Beiträge 2 Mitglied seit Samstag Januar 16, 2021 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 17, 2021 - Geändert am 4. Februar 2021 um 01:08
G2021 Beiträge 2 Mitglied seit Samstag Januar 16, 2021 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 17, 2021 - 17. Januar 2021 um 21:56
Hallo,
ich habe eine Wohnung in meinem selbstgenutzten Haus seit 1.09.20 vermietet.
Der Mieter zahlt pauschal 100,- Nebenkosten, da keine Messvorrichtungen für Wasser, Heizung, Strom vorhanden sind.
Ich kann somit den Prozentsatz der Nebenkosten, die auf den vermieteten Teil des Hauses anfallen, als Werbungskosten geltend machen.
Hier meine Fragen:
1. Kann ich für 2020 nur den prozentualen Anteil der Rechnungen ab 1.09.20 bis 31.12.20 geltend machen oder den prozentualen Anteil aller Rechnungen aus 2020 (Grundsteuer, Hausversicherung usw.), da bereits vor dem 1.09.20 für das ganze Jahr bezahlt?
2. Der Heizöltank wurde bereits 2019 und Anfang 2020 voll befüllt. Kann ich den für die vermietete Wohnung verbrauchten Heizölanteil absetzen und wie gestalte ich das?
Die nächste Heizölbestellung wird vorraussichtlich erst in 2022 oder 2023 erfolgen.
Danke vorab für eure Hilfe.

2 Antworten

JoeHinti Beiträge 1 Mitglied seit Sonntag Januar 17, 2021 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 17, 2021
Geändert am 4. Februar 2021 um 01:09
Hallo,

grundsätzlich kannst du nur Aufwände für einen Zeitraum absetzen, in dem du auch Erträge dafür erhalten hast. Hast du eventuell etwas anderes vor 1.09. auch vermietet?

Für das Heizöl müsstest du eigentlich den Anteil herausrechnen, der für die Wohnung anfällt. Dieses dann 4/12 vom heurigen Jahr für diese Periode herausrechnen.
Dann kannst du auch die jährlichen Kosten anteilsmäßig an der Wohnung geltend machen.

Vorausgesetzt ist allerdings dein komplettes Einkünfteverhältnis. Du kannst nur einen Maximalbetrag an Werbungskosten pro Jahr abziehen. Jetzt weiß ich natürlich nicht, wie deine Steuerlast aussieht.

Und zuletzt muss man auch die Liebhaberei berücksichtigen. Wenn du nur sehr geringe Mieteinnahmen hast und laufend nur Verluste mit der Vermietung hast, dann wird es dir die Finanz auch nicht mehr geltend machen lassen.
G2021 Beiträge 2 Mitglied seit Samstag Januar 16, 2021 Status Mitglied Zuletzt online: Januar 17, 2021
Geändert am 4. Februar 2021 um 01:10
Danke für die Antwort:
1. Klar, ich habe vor dem 1.09. nicht vermietet und kann somit nur die Rechnungen vom 1.09. bis 31.12. dieses Jahres als Werbungskosten geltend machen.
2. Und vom Heizölbestand rechne ich den Anteil der vermieten Wohnung für vier Monate heraus und mache diese Kosten geltend. Das kann ich ja dann bis zum nächsten Heizölkauf in 2021 und 2022 auch machen und die Rechnung von 2019 und 2020 dazu legen.