Hallo Silke, vielen Dank für die Antwort.
Ich denke diese Information bezieht sich auf Eigentümer, die die Immobilie zu Einnahmenszwecken (vermieten) verwenden und nicht als Eigennutzer oder sehe ich das falsch?
Ja, das gilt für den Vermieter. Wir haben das nochmal klarer formuliert und einen Absatz eingefügt, wie es bei der Selbstnutzung aussieht. Ein bisschen geht da, allerdings muss man das vorher wissen, da die Rechnung entsprechend aussehen muss.
3. Dezember 2021 um 10:48
Ich denke diese Information bezieht sich auf Eigentümer, die die Immobilie zu Einnahmenszwecken (vermieten) verwenden und nicht als Eigennutzer oder sehe ich das falsch?
Viele Grüße
Artur
3. Dezember 2021 um 20:07