"Bei hauptberuflich Selbständigen, schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit beträgt der Pauschalabzug 30 Prozent der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 2.455 Euro jährlich."
Heißt das bei hauptberuflich Selbständigen, die schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit nachgehen?
Oder bei hauptberuflich Selbständigen und diejenigen, die schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit nachgehen?