wir gehen davon aus, dass der Minderjährige schon der Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem gebaut werden soll, korrekt?
Ja, ein gesetzlicher Vertreter kann den Bauantrag stellen, die Vertretung muss im Bauantrag angegeben werden. Sie brauchen zusätzlich die Unterschrift eines Architekten oder Bauingenieurs, der das Objekt plant und überwacht.