Wir haben uns 2020 scheiden lassen.
In einem Scheidungsvertrag wurden hier gemeinsam 2016 erworbene Immobilien per Auflassungsübertragung dem Ehemann zugestanden. Er hat ab Punkt der Scheidung alle Rechte und Pflichten sowie anfallende Kosten zu übernehmen und kann die Wohnungen 2026 bis 2027 übertragen.
Fällt hier für ihn Grunderwerbsteuer an oder muss hier nur der Eintrag ins Grundbuch gezahlt werden?