Ich wollte meine Immobilie verkaufen und im Zuge dessen eine andere Wohnung kaufen. Ich habe eine Reservierungsgebühr von 700 Euro bezahlt. Der Kauf und der Verkauf sind aber nicht zustande gekommen. Nun behält der Makler 500 Euro ein, um seine Unkosten zu decken. Im Makleralleinauftrag ist aber keine Summe vermerkt.
Was soll ich nun machen?
Wir kennen Ihren Vertrag ja nicht, aber normalerweise haben Sie Anspruch auf die Rückerstattung der Reservierungsgebühr, wenn diese nicht als Schadenersatz vorgesehen ist und wenn auch kein Aufwendungsersatz im Vertrag für den Makler vorgesehen ist, mit dem die Reservierungsgebühr verrechnet werden könnte.