Arbeitnehmer abmahnen

kohlkopf - 15. Dezember 2010 um 22:49
 naseweiß - 15. Dezember 2010 um 22:51
Guten Tag,

ich möchte einen angestellten in meinem büro abmahnen.
er chattet ständig während der arbeit, schreibt sms, läd seine elektrischen geräte bei mir auf usw.
er macht nur ärger und erwirtschaftet kaum etwas.
nun will ich ihn endlich abmahnen. muss ich dafür eine form einhalten? schriftlich? mündlich?

danke

1 Antwort

Du kannst schriftlich oder mündlich abmahnen. In der Regel tut man es, zu Beweiszwecken, aber schriftlich .
Du musst das Fehlverhalten deines Angestellten aber genau beschreiben!