ich habe mitbekommen, dass dieser Mooshammer seinen Yorkshire-Terrier als Erben eingesetzt hat.
Kann ich das nun auch tun? Nur dass ich einen Schäferhundmischling habe.
Nein, das geht in Deutschland nicht.
Da Tiere laut § 90 a Bürgerliches Gesetzbuch wie Sachen behandelt werden, ist es nicht möglich ein Tier als Erbe einzusetzen.