Wann liegt eine Verjährung bei vorläufig erstellten Steuerbescheiden vor und wird die Verjährung durch eine angekündigte Steuerprüfung gehemmt?
Im Jahr 2007 wurde eine Gaststätte das letzte Mal geöffnet. Anschließend erfolgte
kein Umsatz mehr. Das FA hat nun 2020 eine Betriebsprüfung durchgeführt und
eine Liebhaberei dabei festgestellt für die Jahre mit vorläufigem Steuerbescheid 2014, 2015, 2016, 2017.
Liegt hier eine Verjährung vor oder sind die geänderten Steuerbescheide dieser Jahre erhalten im Dezember 2021 rechtskräftig?