Guten Tag,
ich hab eine Frage. Mein Ex-Chef hat mir letztes Jahr zu wenig gezahlt. Wenn er mir das nachzahlen muss, kommt das dieses Jahr?
Wann wird die LST berechnet?
In 2021 Steuererklärung oder gilt das als Zugewinn 2022? Und wird das in diesem Jahr als LST gerechnet?
Gruß
Anja Giechau
eine Lohnnachzahlung wird im Folgejahr als sonstige Bezüge versteuert. Um die Steuerprogression abzumildern (das heißt einen höheren Steuersatz aufgrund der höheren Zahlung), kann die Fünftelregelung angewendet werden.