Ist eine Schenkung an meinen Sohn steuerlich absetzbar?
Leitz2108
Beiträge1Mitglied seitSonntag Mai 1, 2022StatusMitgliedZuletzt online:Mai 1, 2022
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Geändert am 3. Mai 2022 um 01:40
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3. Mai 2022 um 02:07
Guten Tag,
mein Sohn (Ü30) ist über mehrere Umwege erst recht spät in seinen Beruf eingestiegen und hat dort im Kalenderjahr 2021 insgesamt rund 31.000 € brutto verdient. Das Jahr 2021 gilt für ihn noch als Ausbildungsjahr (Referendariat). Im selben Jahr habe ich ihm finanziell aus der Patsche geholfen, er brauchte ca. 12.000 €, die ich ihm gegeben habe. Ein Bekannter hat nun behauptet, dass ich das bei der Steuererklärung geltend machen kann, da mein Sohn noch in der Ausbildung war.
Wie ist da die Rechtslage? Über eine fundierte Antwort freue ich mich sehr. Falls noch weitere Details zur Klärung notwendig sind, dann einfach nachfragen.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe und einen schönen 1. Mai
Ihr Bekannter meint damit wohl, dass Sie die Schenkung praktisch als Unterhaltszahlung umdeklarieren. Das funktioniert wegen der Einmalzahlung eher nicht. Unterhalt muss die laufenden Bedürfnisse decken und wird daher normalerweise monatlich gezahlt. Selbst wenn das Finanzamt das nicht bemängeln sollte, dürften Sie wegen der Einmalzahlung nur ein Zwölftel des Höchstbetrags von 9.744 Euro pro Kalenderjahr (2021) als außergewöhnliche Belastungen abziehen, das heißt 812 Euro.