Guten Tag,
angenommen eine natürliche Person erzielt Erträgnisse in verschiedenen Branchen, also z.B. Handel und Handwerk. Wenn nun in der Handelstätigkeit eine Umsatzsteuerpflicht entsteht, sind dann automatisch auch die Erträgnisse aus der Tätigkeit als Handwerker umsatzsteuerpflichtig? Oder kann das Handwerk als Kleinunternehmer geführt werden?
Bzw. müsste dann das Handwerk als Kapitalgesellschaft, etwa UG, geführt werden, also als Kleinunternehmer-UG?
Danke!
Klaus
beides ist ein Gewerbe und als Unternehmer wird ihr Umsatz aus allen Betrieben zusammengerechnet. Also wenn Sie die Grenze für die Umsatzsteuerpflicht in einem überschreiten, müssen Sie die Umsatzsteuer für alle Ihre Tätigkeiten berechnen.
OK, das gilt, wenn der Unternehmer durchweg als natürliche Person auftritt, also mehrere Einzelunternehmen führt. Gilt das aber auch, wenn es sich einmal um ein USt pflichtiges Einzelunternehmen und einmal um eine UG handelt, also eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit? Ist dann die UG auch automatisch umsatzsteuerpflichtig, nur weil der Unternehmer der Gesellschafter-Geschäftsführer der UG ist?