Sperrfrist bei Umwandlung in Wohnungseigentum

BARBS - Geändert am 8. Juni 2022 um 01:32
 Gesperrt profil - 8. Juni 2022 um 01:33
Woher weiß ich, ob das für mich zutrifft (Baden-Württemberg):
"Sperrfrist bei Umwandlung in Wohnungseigentum
Ist eine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus nach der Überlassung an den Mieter in eine einzelne Eigentumswohnung umgewandelt worden, hat der Mieter zunächst ein Vorkaufsrecht gemäß § 577 BGB. Wird die Wohnung nicht durch den Mieter selbst sondern durch einen Dritten erworben, genießt der Mieter einen besonderen Kündigungsschutz gegenüber dem neuen Eigentümer. Dieser kann dann einen möglichen Eigenbedarf frühestens nach drei Jahren geltend machen."

1 Antwort

Hallo,

das BGB gilt in ganz Deutschland.

Gruß vom CCM-Team