Hallo,
da steht doch nur "kann". Ein verbindlicher Mietvetrag kann zwar grundätzlich auch mündlich erfolgen, aber es handelt sich um eine Verwaltung, die das wohl kaum ohne schriftlichen Vertrag handhabt, und die wäre auch in der Beweispflicht. Die Verwaltung siebt so nur schon mal Leute aus, die die Belege gar nicht erbringen können.
Sie können ja ein Anschreiben mitschicken, in dem Sie sagen, dass Sie sehr interessiert sind, aber dies keine verbindliche Zusage Ihrerseits darstellt, sondern Sie diese von einem schriftlichen und unterschriebenen Mietvertrag abhängig machen, den Sie ja offenbar noch nicht einmal gesehen haben.