Hallo MM,
vorab: Ich hoffe, du meintest, dass ihr einen UMSATZ von unter 21.000 EUR mit der GbR erzielt habt und nicht einen GEWINN von unter 21.000 EUR.
Solange ihr nicht verheiratet seid, müsst ihr für die GbR eine gesonderte und einheitliche Feststellung (GuE) neben eurer EÜR erstellen und unter Angabe der Steuernummer der GbR übermitteln. In dieser Erklärung wird festgehalten, welcher Gesellschafter wie viel am Gewinn beteiligt ist.
In deiner Einkommensteuererklärung gibst du in der Anlage S an, dass du Beteiligungseinkünfte in Höhe von X EUR hast, nicht Einkünfte aus einer laufenden Tätigkeit. Eine weitere EÜR wird dann nicht nochmal übermittelt.
Am besten telefonierst du mit dem Finanzamt und schilderst denen die Situation. Diese dürften anschließend auf die Erstellung und Übermittlung einer GuE bestehen.