JamesKnis
Beiträge10Mitglied seitMittwoch Juni 29, 2022StatusMitgliedZuletzt online:Februar 11, 2023
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Geändert am 30. Juni 2022 um 01:33
JamesKnis
Beiträge10Mitglied seitMittwoch Juni 29, 2022StatusMitgliedZuletzt online:Februar 11, 2023
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3. Juli 2022 um 22:43
Guten Tag,
PV-Anlage seit 2012 (mehr als 10 kWp), jährliche Verluste. Finanzamt unterstellt jetzt Liebhaberei, wenn ich keine positive Prognose bis zum Ende der Einspeisung 2031 erstellen kann. Kann das FA rückwirkend dann alle meine Verluste seit 2012 ändern?
JamesKnis
Beiträge10Mitglied seitMittwoch Juni 29, 2022StatusMitgliedZuletzt online:Februar 11, 20232 Geändert am 2. Juli 2022 um 00:15
Steuerhinterziehung kann hier doch nicht in Frage kommen, die Ausgaben sind belegbar. Ob am Ende die Anlagen ein positives Ergebnis haben, kann man ja zum Anfang nicht wissen. Ich habe jetzt mit Mühe eine gerade so ausgeglichene Prognose abgeliefert. Kann dazu einige anfallende Kosten wie z.B. Versicherung nicht geltend machen.
Auch wenn die Ausgaben real da sind, kann das Finanzamt annehmen, dass Sie die Gewinnerzielungsabsicht nie wirklich hatten und daraus eine mögliche Absicht der Steuerhinterziehung ableiten. Wenn das Finanzamt im Nachhinein Liebhaberei vermutet, werden deshalb oft die letzten zehn Jahre geprüft. Ihre Frage bezog sich ja auf den Zeitraum.