Hallo,
ein Steuerrechner, den Sie verwenden können, ist der Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen Lohn- und Einkommensteuerrechner: Einkommensteuer - Berechnung (bmf-steuerrechner.de).
Ziehen Sie von Ihrem zu versteuernden Einkommen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Ihrer PV-Anlage ab. Dann erkennen Sie gleich den Steuervorteil.
Wenn z.B. in 2019 Ihr Grenzsteuersatz (der Steuersatz, mit welchem der letzte zu versteuernde Euro besteuert wird) 42 % betrug und Sie ca. 950 EUR nicht mehr versteuern müssen, sparen Sie um die 400 EUR Einkommensteuer.
Wenn Sie die Voraussetzungen der Liebhaberei erfüllen, bisher einen Überschuss erzielt haben und in den nächsten anstehenden Jahren keine großen Instandhaltungen anstehen, profitieren Sie von der Anwendung dieser Vereinfachungsregelung.
5 Jahre nach der Anschaffung könnten Sie auch zum Kleinunternehmer wechseln und auch auf die jährliche Umsatzsteuererklärung verzichten. Auch hier müssen Sie anstehende Instandhaltungen u. ä. abwägen.