„Liebhaberei Photovoltaik“

MaxMue - 3. Juli 2022 um 09:54
DasKeRin Beiträge 9 Mitglied seit Freitag Juli 15, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 19, 2022 - 15. Juli 2022 um 15:27
Guten morgen in die Runde,

ich habe bzgl. Photovoltaik eine Frage.

Es geht um die 2021 angekündigte „Liebhaberei Photovoltaik“

Wir sind beide bis Mitte 2021 unverheiratet gewesen, folgende Einkünfte gab da der Bescheid für den Gewerbebetrieb ab:
2017: 1174,06€ -> verteilt dann 587,03€
2018: 1179,53€ -> verteilt dann 589,77€
2019: 1893,07€ -> verteilt dann 946,54€

Photovoltaik ist Gewerbebetrieb. Umsatzsteuerbefreiung haben wir. Anlage 6,4 KW Baujahr 2008, alles wird eingespeist.

In der persönlichen Steuerklärung tauchen diese Beiträge dann als Einnahme auf und werden zu den Einkünften hinzuaddiert.

Nun gibt es ja das sogenannte Wahlrecht, welches auch für die Folgejahre gilt und man nicht mehr zurücknehmen kann.

Wenn man nun auf eine Steuererklärung für den Gewerbebetrieb verzichtet, so muß man keine Gewinnermittlung mehr tätigen und diese Einkünfte tauchen auch nicht mehr in der persönlichen Steuererklärung auf, richtig. Welche Auswirkung hat dies dann auf meine Steuererklärung?
Was ist nun sinnvoller?

Ich habe schon versucht einen Online-Rechner hierzu zu finden, in dem ich einfach meine alten Werte aus 2019 eintrage und dann diese Einkünfte weg lasse, aber hier bin ich nicht fündig geworden. Dann hat man das Ganze schwarz auf weiß vor sich und kann mit den Zahlen spielen.

Gruß Max

1 Antwort

DasKeRin Beiträge 9 Mitglied seit Freitag Juli 15, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 19, 2022 5
Geändert am 16. Juli 2022 um 01:02

Hallo,

ein Steuerrechner, den Sie verwenden können, ist der Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen Lohn- und Einkommensteuerrechner: Einkommensteuer - Berechnung (bmf-steuerrechner.de).

Ziehen Sie von Ihrem zu versteuernden Einkommen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Ihrer PV-Anlage ab. Dann erkennen Sie gleich den Steuervorteil.

Wenn z.B. in 2019 Ihr Grenzsteuersatz (der Steuersatz, mit welchem der letzte zu versteuernde Euro besteuert wird) 42 % betrug und Sie ca. 950 EUR nicht mehr versteuern müssen, sparen Sie um die 400 EUR Einkommensteuer.

Wenn Sie die Voraussetzungen der Liebhaberei erfüllen, bisher einen Überschuss erzielt haben und in den nächsten anstehenden Jahren keine großen Instandhaltungen anstehen, profitieren Sie von der Anwendung dieser Vereinfachungsregelung.

5 Jahre nach der Anschaffung könnten Sie auch zum Kleinunternehmer wechseln und auch auf die jährliche Umsatzsteuererklärung verzichten. Auch hier müssen Sie anstehende Instandhaltungen u. ä. abwägen.