Steuerklasse 2 können Sie unter anderem nur erhalten, wenn Sie als allein stehend gelten.
Lt. Gesetz (§ 24b Abs. 3 EStG) wird das so definiert.
Allein stehend [...] sind Steuerpflichtige, die [...] keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, [...]. Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft).
Wenn Ihr Freund zu Ihnen zieht, aber seinen Wohnsitz nicht ummeldet, würde ich die Füße stillhalten.