Hallo,
bei Minijobs (egal wie viele verschiedene) liegt die Einkommensgrenze bei 520 Euro pro Monat oder 6240 Euro pro Jahr (es gibt darüber hinaus auch noch Bedingungen betreffend der Arbeitszeit, die hier offenbar keine Rolle spielen).
Eine zusätzliche freiberufliche Tätigkeit müssen Sie melden, wenn Sie mehr als 410 Euro PRO JAHR verdienen. Hier dürfen Sie Werbungskosten abziehen, was Sie machen müssten, damit Ihre Tätigkeit steuerfrei bleibt.
Ja, auch wenn Sie mit dem Schreiben von Texten für den Konzertveranstalter im Jahr 2021 insgesamt nur 500 € verdient haben und somit unter dem steuerfreien Jahres-Grundfreibetrag geblieben sind, hätten Sie diese Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit anmelden müssen und eine Steuererklärung machen müssen.
Grundsätzlich müssen alle Einkünfte, die Sie erzielen, in Ihrer Steuererklärung angegeben werden, auch wenn diese unterhalb des steuerfreien Jahres-Grundfreibetrags liegen. Zudem ist es unabhängig von der Höhe der Einkünfte wichtig, dass Sie Ihre Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit anmelden und sich um eine ordnungsgemäße Buchführung und Dokumentation Ihrer Einkünfte kümmern.