Hallo,
Sie können nur Veräußerungsverluste geltend machen und dazu müssen Sie die KAP ausfüllen und die Verlustbescheinigung des Anlageinstituts beilegen. Das Finanzamt verrechnet dann diese Verluste gegen die Gewinne aus dem gleichen Jahr oder den Folgejahren.
Ja, Sie können vortragen, bis zu 20.000 Euro pro Jahr gegen Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Ja, Sie brauchen die KAP auch als beschränkt Steuerpflichtiger. Allerdings lassen sich steuerpflichtige und nicht steuerpflichtige Kapitaleinkünfte NICHT miteinander verrechnen. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können wir nicht beantworten, weil wir keine Details über die Art Ihrer Kapiteleinkünfte kennen.