ich absolviere derzeit eine Ausbildung und beziehe Ausbildungsgeld nach §§ 112 ff (SGB III). Meinem derzeitigen Wissensstand nach zählt dieses nicht als Einkommen.
Meine Einnahmen, welche unter den Punkt "Sonstige Einkünfte" - "private Veräußerungsgeschäfte" fallen überschreiten die Freigrenze von 599,99€ für diese Einkommen.
Abgesehen von diesen Einnahmen habe ich kein weiteres Einkommen.
Ich frage mich, ob ich die Einkünfte aus diesen Geschäften versteuern muss, obwohl mein gesamtes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 10.347€ liegt.
Ich freue mich auf Antworten. Schon mal im Voraus vielen Dank!
wenn Ihr gesamtes Einkommen aus allen Einkunftsarten unter dem Grundfreibetrag liegt, dann müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen und auch keine Steuererklärung abgeben. Die Freigrenze für einzelne Einkunftsarten ist unerheblich, wenn Sie insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegen.