ich habe vor über einem jahr (glaube 14 monate sind es genau) ein gebrauchtes auto gekauft. dieser kaufvertrag wurde von mir aber bis heute nicht erfüllt, da der eigentümer das geld nicht gefordert hat.
wann verjährt sowas?
laut § 195 BGB beläuft sich die regelmäßige Verjährungsfrist von Ansprüchen/Forderungen auf 3 Jahre
aber: dieser Grundsatz wird durch § 199 I eingeschränkt. dieser besagt, dass die verjährung erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, beginnt.
in Ihrem Fall ist der Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises also noch lange nicht verjährt.