Verjährt?

kolja - 17. Dezember 2010 um 17:26
 napoli - 17. Dezember 2010 um 17:28
Guten Tag,

ich habe vor über einem jahr (glaube 14 monate sind es genau) ein gebrauchtes auto gekauft. dieser kaufvertrag wurde von mir aber bis heute nicht erfüllt, da der eigentümer das geld nicht gefordert hat.
wann verjährt sowas?
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1 Antwort

laut § 195 BGB beläuft sich die regelmäßige Verjährungsfrist von Ansprüchen/Forderungen auf 3 Jahre

aber: dieser Grundsatz wird durch § 199 I eingeschränkt. dieser besagt, dass die verjährung erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, beginnt.

in Ihrem Fall ist der Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises also noch lange nicht verjährt.