mein Vermieter will mich verklagen, weil ich schon seit über 2 jahren mietschulden bei ihm habe. er hat mir gesagt, dass ich eine einladung vor gericht bekommen werde und die verhandlung in etwa einem jahr stattfinden wird.
ich habe mich erkundigt und herausgefunden, dass solche ansprüche nach 3 jahren verjähren.
heißt das dann, dass ich die mietschulden gar nicht mehr zurückbezahlen muss? weil nach gerichtsverfahren ja über 3 jahre vergangen sind...
Nein, Sie müssen die Schulden zurückbezahlen.
Die Verjährungsfrist stimmt zwar, aber geäß §204 Nr. 1 wird die Zeit während derer das Verfahren bei Gericht anhängig ist nicht mitgerechnet.