ich bin 71 J. und habe vor kurzem neu geheiratet. Deshalb will ich mein Testament entsprechend umschreiben.
Eine genrelle Frage hätte ich dazu: wenn ein Erblasser seine Ehefrau als Erbin einsetzt, er dieser aber nicht so recht traut, kann er dann in seinem Testament, dass falls die Frau nach seinem Tod neu heiraten sollte, der Sohn alles erbt?
Und wie kann ich dann verhindern, dass sie erst mein ganzes Geld ausgibt (falls ich sie richtig einschätze) und dann doch den anderen heiratet und mein sohn nur den pflichtteil bekommt?
Nunja, hier könnten Sie Ihre Ehefrau als nicht befreiten Vorerben und Ihren Sohn als Nacherben eintragen.
Um Näheres zu erfahren,sollten Sie aber am bestenen einen Rechtsanwalt oder Notar konsultieren.