Behandlung von ehelichem&nichtehelichem Kind

Dunja - 19. Dezember 2010 um 21:57
 Frauke - 19. Dezember 2010 um 21:58
Guten Tag,

mich interessiert, ob nichteheliche und eheliche Kinder im Erbrecht unterschiedlich behandelt werden.

1 Antwort

Guten Abend!

Nein, eheliche und nichteheliche Kinder sind erbrechtlich gleichgestellt. Seit Inkrafttreten des Erbrechtsgleichstellungsgesetzes am 1. April 1998 werden eheliche und nichteheliche Kinder in Bezug auf die gesetzliche Erbfolge gleich behandelt.

Liebe Grüße,
Frauke