Tiere können in Deutschland nicht als Erben eingesetzt werden, die sie in Paragraph 90 a BGB selbst als Dinge angesehen werden.
Ansonsten können Sie Ihre Erben selbst bestimmen.
Es existiert jedoch auch eine gesetzliche Erbfolge, die etwas kompliziert ist. Auf der Homepage hier können Sie unter der entsprechenden Rubrik näheres dazu lesen.