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Verjährung von Ansprüchen
flaggschiff
- 20. Dezember 2010 um 17:36
Karli -
20. Dezember 2010 um 17:37
Guten Tag,
wann verjähren ansprüche (z.B. auf zahlung des kaufpreises)?
ich habe nämlich vor über 2 jahren eine bestellung in einem versandhaus getätigt,die ich auch erhalten habe, aber bis heute nicht bezahlen musste.
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1 Antwort
Antwort 1 / 1
Karli
20. Dezember 2010 um 17:37
Für die Dauer der Verjährung macht das Gesetz einen Grundsatz in § 195 auf
er lautet: 3 Jahre ist die regelmäßige Verjährungsfrist von Ansprüchen/Forderungen
aber: Beachte § 199 I
der Beginn der Verjährung ist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist!
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