Frage zum Leihvertrag

Harald69 - 20. Dezember 2010 um 17:40
 Maurer - 20. Dezember 2010 um 17:42
Hallo,
ein Arbeitskollege hat mir versprochen, einen seiner Wohnwägen zu leihen.
Ich wollte mit meiner Familie damit an die Nordsee zum campen fahren.
Er hat einen für 2 Personen und einen für 6 Personen.
Natürlich brauche ich für meine 2 Kinder, meine Frau und mich den für 6 Personen.

Schließlich hat er aber den großen selbst gebraucht und mir nur den kleinen zur Verfügung gestellt.
Da ich den Campingplatz schon gebucht hatte , musste ich dann kurzfristig ein (viel teureres ) Wohnmobil mieten.

Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?

1 Antwort

Danke für deine genaue Ausführung.
In deinem Fall handelt es sich um einen Vertrag mit sog. Wahlschuld.
bei diesen Verträgen mit sog. Wahlschuld nach § 262 BGB werden mehrere Leistungen geschuldet, von denen aber nach späterer Wahl nur eine zu erfüllen ist
Die Wahl, welchen Wohnwagen dir dein Freund überlässt, liegt beim Schuldner.
Aber eben nur,wenn er dir nicht konkret einen versprochen hat,sondern gesagt hat "eigen seiner Wohnwägen".