Unwiderrufliches Bezugsrecht in LV

Sandra31 - 21. Dezember 2010 um 12:12
 Viktor - 21. Dezember 2010 um 12:14
Guten Tag,
habe mir den Artikel https://www.recht-finanzen.de/contents/1183-wer-erbt-die-lebensversicherung#tod-des-bezugsberechtigten
durchgelesen.
Da ich derzeit eine LV mit meinem Mann als Begünstigten machen will, überlege ich, ob es so sinnvoll ist ein unwiderrufliches Bezugsrecht einzuräumen...Kann man das auflösen, wenn man sich scheiden lässt?

1 Antwort

Haben Sie Ihren Ehemann einmal unwiderruflich begünstigt, können Sie das nur noch mit seiner Zustimmung rückgängig machen.

Allerdings können Sie den Vertrag mit Hilfe der Gestaltungsrechte modifizieren. Dazu gehören z.B. die Kündigung eines Vertrages,die Erklärung der Aufrechnung einer Schuld mit einer Forderung oder der Rücktritt von einem Vertrag oder dessen Anfechtung.