Kündigungsschutzklage

Michael28 - 9. Januar 2011 um 00:00
zwegater Beiträge 447 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 12, 2012 - 9. Januar 2011 um 00:02
Guten Tag,
ich habe mich im FOrum belesen und habe eInen ganz Ähnlichen Fall.

Wo muss ich diese Kündigungsschutzklage genau abgeben?

DAnke
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1 Antwort

zwegater Beiträge 447 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 12, 2012 9
9. Januar 2011 um 00:02
Die Kündigungsschutzklage müssen Sie beim zuständigen Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen nach Kündigungszugang einreichen.

www.zustaendiges-gericht.de