Guten Tag, habe ich in diesem Fall einen Anspruch auf Wiedereinstellung?
Ich wurde zum 1.1.2011 gekündigt, weil die Abteilung aufgelöst werden sollte. Jetzt hat sich herausgestellt, dass die Abteilung doch nicht aufgelöst wurde. Aber man lässt mich nicht mehr auf das Betriebsgelände.
Aus meiner Sicht ist Ihre Kündigung unwirksam und Sie können die Wiedereinstellung verlangen. Aufgrund von Details, die ich nicht kenne kann die Sache aber auch anders aussehen. Konsultieren Sie am Besten einen Rechtsanwalt.