Neuheitsbegriff im Patentrecht

daniel_düsentrieb - 24. Januar 2011 um 18:45
 Indianer - 24. Januar 2011 um 18:48
Guten Tag,

ich habe ein interessantes verfahren entwickelt. nun bin ich dabei ein patent anzumelden und stoße ständig auf den neuheitsbegriff. wie ist dieser auszuelegen? das heißt konkret, muss das verfahren neu sein, bis ich das patent erteilt bekomme? weil das kann ja ewig dauern!

1 Antwort

Hi,
im Patentrecht muss der Neuheitsbegriff als absolut ausgelegt werden ! Man muss also schauen, was war der Stand der Technik am Anmeldetag.

Gruß