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Kündigungsschutz nach Betriebszugehörigkeit
doro
- 24. Januar 2011 um 19:52
SINGSTAR -
24. Januar 2011 um 19:56
Guten Tag,
ich arbeite erst seit anfang januar in meinem derzeitigen büro.
habe ich kündigungsschutz?
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1 Antwort
Antwort 1 / 1
SINGSTAR
24. Januar 2011 um 19:56
Hallo!
Der Gesetzgeber hat leider festgelegt, dass bei einer sehr kurzen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers kein Kündigungsschutz bestehen soll.
Liebe Grüße.
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