Kündigungsschutz nach Betriebszugehörigkeit

doro - 24. Januar 2011 um 19:52
 SINGSTAR - 24. Januar 2011 um 19:56
Guten Tag,

ich arbeite erst seit anfang januar in meinem derzeitigen büro.
habe ich kündigungsschutz?

1 Antwort

Hallo!
Der Gesetzgeber hat leider festgelegt, dass bei einer sehr kurzen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers kein Kündigungsschutz bestehen soll.
Liebe Grüße.