Erbschaft am Gasthaus

Sönke - 27. Januar 2011 um 14:40
 Fritz_Z. - 27. Januar 2011 um 14:41
Guten Tag,
ich bin von meinem Vater enterbt (auch kein Pflichtteilsrecht mehr), meine schwester und ich wollen aber beide, dass ich das Gasthaus weiterführen soll, wenn unser Vater demnächst stirbt. Er weigert sich aber mich als Erben einzusetzen. Der Anwalt schlägt vor, dass sie das Erbe ausschlagen soll. Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Der Mann wirkt nicht allzu kompetent, deshalb frage ich noch mal nach.

1 Antwort

Hallo.
Wenn Sie dem Mann nicht vertrauen, sollten Sie sich einen anderen Anwalt suchen. Aber gut, dass Sie hier schreiben. In solchen Konstellationen kann es schnell passieren, dass jemand erbt, der nicht erben soll (zum Beispiel auch der Staat, wenn es sonst keine anderen Erben gibt). Als Enterbter werden Sie erbrechtlich wie vorverstorben behandelt, sprich: nicht berücksichtigt! Deshalb würde ich raten, dass Ihre Schwester, wie vorgesehen, erbt und Sie ihr dann das Gasthaus abkaufen. Das dürfte die sicherste Möglichkeit sein, auch wenn vielleicht Zahlungen an das Finanzamt fällig werden.