ich habe vor 2 jahren meinen Mann "geheiratet" (wir sind eine gesetzliche Lebenspartnerschaft eingetragen).
Haben wir dann, gegenüber der Verwandschaft, auch Erbansprüche?
Dem überlebenden Lebenspartner einer solchen Lebenspartnerschaft steht neben den Verwandten des Erblassers ein gesetzliches Erbrecht zu (vergleiche dazu § 10 LPartG).
Die erbrechtliche Stellung des überlebenden Lebenspartners ist dabei derjenigen des überlebenden Ehegatten vollkommen gleichgestellt worden....
Gruß,
Dani