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Erbrecht-Schenkung
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Einladung zum Essen
Cordula
- 28. Januar 2011 um 18:27
tuborg -
28. Januar 2011 um 18:28
Hallo.
Mein verstorbener Vater hatte noch eine Einladung ausstehen für ein sehr gutes Restaurant. Da er es nicht mehr selbst wahrnehmen kann, möchte ich mit meinen Geschwistern zusammen dort hingehen und ihm gedenken.
Gilt diese Gutschein denn noch für uns?
Vielen Dank
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1 Antwort
Antwort 1 / 1
tuborg
28. Januar 2011 um 18:28
Ist der Gutschein persönlich auf Ihren Vater ausgestellt? Dann könnten sich allenfalls Probleme ergeben.
Aber, wenn Sie einen Wertgutschein haben, können Sie diesen freilich gemeinsam einlösen
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