mir wurde die Wohnung einer Bekannten vererbtn um die ich mich jahrelang gekümmert habe. Wir hatten nach jahrelangem Zusammensein ein enges und sehr freunschaftliches Verhältnis entwickelt, bestimmt auch, weil sie selbst keine Kinder hatte.
Das war wohl der Grund, dass sie mir die Wohnung übermacth hat. Plötzlich aber wurde gegen diese Erbschaft Einspruch eingelegt, von Personen, die behaupten zur Familie zu gehören und dass ich deswegen kein Recht auf die Wohnung habe. Die zwei Personen gehören aber garnicht wirklich zu der Familie, sondern sich nur angeheiratet, dh die Frau von dem Bruder der verstorbenen und ihr Kind.
Haben die ein vorrangiges Recht mir gegenüber, obwohl das Testament ausdrücklich auf mich geht?