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Erbrecht-Schenkung
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Frühzeitiges erben
baluna
- 1. Februar 2011 um 17:27
kamtschatka -
1. Februar 2011 um 17:28
hallo
kann man auch vereinbaren, dass man erbt bevor jemand stirbt?
das müsste doch eigentlich gehen, oder nicht?
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1 Antwort
Antwort 1 / 1
kamtschatka
1. Februar 2011 um 17:28
Sie können einen Vertrag schließen, in dem Sie sich "ausbezahlen" lassen und dann auf Ihre erbrechtlichen Ansprücher verzichten.
Ist aber verzwickt, unbedingt einen Notar damit betrauen!
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