Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ("Zeitarbeitsvertrag") bestimmen die Arbeitsvertragsparteien von vornherein, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. In der Regel kann das befristete Arbeitsverhältnis auch vor Ablauf der vereinbarten Zeit nicht vorzeitig beendet werden.
Die Parteien sind also für diesen Zeitraum aneinander gebunden.