Bei einer sogenannten Rückzahlungsklausel handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, vom Arbeitgeber finanzierte Weiterbildungskosten zurückzuzahlen, falls er innerhalb einer bestimmten Frist kündigt. Gleiches gilt, wenn er durch sein Verhalten dem Arbeitgeber Anlass zur Kündigung bietet. Dagegen entfällt die Rückzahlungspflicht, wenn der Arbeitnehmer auf seine Kündigung keinen Einfluss hatte (beispielsweise bei betriebsbedingter Kündigung).
Derartige Rückzahlungsklauseln müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um nicht unwirksam zu sein. So ist eine Rückzahlungsklausel nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer durch die Weiterbildungsmaßnahme einen geldwerten Vorteil erlangt. Auch müssen die durch die Weiterbildung erlangten Vorteile des Arbeitnehmers in einem angemessenen Verhältnis zu der festgelegten Bindungsdauer stehen. Liegt dagegen eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers vor, ist die Rückzahlungsklausel insgesamt unwirksam.