wir haben ein Nummernkonto in der Schweiz geerbt. Doch das Vermögen ist "eingefroren", wie man uns mitgeteilt hat. Nähere Auskunft durfte/wollte man uns nicht geben.
Schönen guten Abend. Im Zweifel leider nichts Gutes für Ihre Erbschaft. Eingefroren (also unverfügbar gemacht) wird ein Vermögen, so kenne ich es, nur wenn eine kriminelle Herkunft des Geldes vermutet wird.
Forschen Sie besser anwaltlich nach, was dahinter steckt.