ich will gerade für alle fälle mein testament machen. bin zwar erst 41, möchte aber für den fall der fälle trotzdem gerne alles geregelt haben. in diesem zusammenhang lese ich immer wieder vom sog. berliner testament.
was genau versteht man darunter?
das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, in dem diese sich wechselseitig als Erben einsetzen und gleichzeitig einen oder mehrere Dritte zum Erben desjenigen Ehegatten/Partners bestimmen, der länger lebt (vgl. § 2269 BGB).